Schnelle § 57a „Pickerl“ Überprüfung
Unsere Kraftfahrzeugtechnik-Meister sind ermächtigt Ihren PKW, Ihr Motorrad und Ihren ungebremsten Anhänger bis 750 KG, gemäß Paragraph 57a (KFG 1967) zu überprüfen.
Die § 57a „Pickerl“ Überprüfung beinhaltet technische und optische Komponenten. Wir überprüfen: Beleuchtung, Sicherheitseinrichtungen, Abgase, Bremsen, Fahrgestell und Karosserie.
Der Stichtag für die § 57a Überprüfung Ihres Fahrzeugs ist immer ident mit dem Monat der erstmaligen Zulassung. Vonseiten der Behörde ist es möglich, diese Fahrzeugbegutachtung bereits einen Monat vor dem Stichtag oder maximal 3 Monate nach der erstmaligen Zulassung überprüfen zu lassen.
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Seit 20. Mai 2018 gelten für PKW und Kombi neue Richtlinien bezüglich der Begutachtungsintervalle.
Neu zugelassene Kraft-Fahrzeuge ab dem 20.Mai 2018 müssen 3 Jahre nach der erstmaligen Zulassung das erste Mal überprüft werden. Der nächste Überprüfungs-Termin ist dann wieder nach 2 Jahre. Danach muss die § 57a Überprüfung wieder jährlich erfolgen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind:
- Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge
- LKW über und auch unter 3,5 Tonnen hzG (Fahrzeugklassen N1, N2 und N3)
- Omnibusse (Fahrzeugklassen M2 und M3)
- Anhänger über 3,5 Tonnen hzG (Klassen O3 und O4)
In diesen Fällen schreibt die neue Regelung vor: dass Fahrzeuge spätestens im Monat, der auf der Plakette (Monat der erstmaligen Zulassung) gelocht ist, begutachtet werden muss. Allerdings kann man die Pickerl-Überprüfung bis zu 3 Monate vor dem gelochten Monat durchführen.
Pickerl-Begutachtung für jedes Fahrzeug
In unserem Unternehmen werden folgende KFZ-Kategorien überprüft:
- PKW, Kombi und Leicht-LKW bis 2,8 Tonnen
- Motorräder
- Moped
- Quad
- Historische Fahrzeuge (entsprechende Eintragung im Genehmigungsdokument und im Zulassungsschein erforderlich)
- Anhänger bis 750kg / ungebremst
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Unser Team steht Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.